Was ist Inklusion?
Die rechtliche Grundlage der Inklusion ist die UN-Behindertenrechtskonvention. Mit Inklusion wird ein Prozess bezeichnet, bei dem auf die verschiedenen Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mehr und anders als bisher eingegangen werden soll.
Vorhandene Verschiedenheiten sollen wahrgenommen, angenommen und als eine Bereicherung innerhalb der normalen Verschiedenartigkeit der Menschen gesehen werden.
Anders als beim überholten Integrationsgedanken, soll nicht mehr der Einzelne einen Anspruch auf benötigte Hilfen durchsetzen müssen, sondern die Gesellschaft und Institutionen sollen sich allen Mitgliedern anpassen und für alle vorbereitet sein.
Inklusion - einfach ausgedrückt
Menschen mit und ohne geistige Behinderungen leben zusammen und teilen den Alltag.
Häufig besitzen Menschen mit einer geistigen Behinderung eine besondere Gabe, andere herzlich aufzunehmen, über Dinge zu staunen, spontan und direkt zu sein. Durch ihre Einfachheit und ihr Angewiesensein auf andere können sie die Herzen anderer anrühren und Menschen zusammenbringen.
Das Talent und die Würde von Menschen mit geistigen Behinderungen wird in die Gesellschaft und zum Gewinn der Allgemeinheit eingebracht.
Grundvoraussetzung für gelingende Inklusion ist die ausreichende Ausstattung der Orte, an denen Menschen mit oder ohne Behinderung zusammen leben und arbeiten.